Der Staat spricht vom Sparen. Der Bundestag spricht von einer „angespannten Haushaltslage“ und von Belastungen, die auf Bürgerinnen und Bürger zukommen. Genau damit begründet das Parlament, warum die Diäten 2026 ausnahmsweise nicht um 4,2 Prozent steigen. Klingt nach Verzicht. Ist aber vor allem eins: eine Pause. Denn die Automatik bleibt im Gesetz und soll zum 1. Juli 2027 wieder anlaufen.
REFLAK findet: Wer von den Bürgern Prioritäten, Verzicht und Haushaltsdisziplin verlangt, muss dieselben Maßstäbe auch dort anlegen, wo der Staat sich selbst finanziert. Das gilt für Ministerien, Programme und internationale Verpflichtungen. Und es gilt ebenso für das Parlament.
Der Staat sagt Sparen. Der Bundeshaushalt wird trotzdem größer.
Die Bundesregierung formuliert selbst, dass es Bereiche gibt, „in denen wir sparen müssen“. Zugleich sieht der Bundeshaushalt 2026 Ausgaben von 524,5 Milliarden Euro vor. 2025 waren es 493,3 Milliarden Euro. Das sind rechnerisch rund 31,2 Milliarden Euro mehr. Die geplante Nettokreditaufnahme liegt 2026 bei rund 98 Milliarden Euro.
Das ist kein Widerspruch im buchhalterischen Sinn: Ein Staat kann insgesamt mehr ausgeben und gleichzeitig einzelne Bereiche kürzen oder umschichten. Politisch ist es aber sehr wohl ein Verteilungsproblem. Wer muss sparen? Wer bekommt mehr? Welche Ausgaben gelten als unverzichtbar? Genau dort beginnt die Debatte, die REFLAK interessiert.
Der Bundestag selbst liefert für die Diäten den Prüfmaßstab: Die „angespannte Haushaltslage“ und zusätzliche Belastungen für Bürger seien 2026 Grund genug, die Erhöhung einmal auszusetzen. Wenn diese Lage ernst genug für ein „Signal“ ist, stellt sich die naheliegende Frage: Warum nur ein Jahr?
497,01 Euro weniger Erhöhung sind keine Reform
Nach dem geltenden Verfahren sollte die monatliche Abgeordnetenentschädigung zum 1. Juli 2026 von 11.833,47 Euro auf 12.330,48 Euro steigen. Grundlage war der Nominallohnindex mit plus 4,2 Prozent. Der Bundestag beschloss anschließend einstimmig, für 2026 von diesem Verfahren abzuweichen.
Der Effekt: Die 497,01 Euro zusätzliche Monatsentschädigung fallen 2026 unter dem Strich weg. Das System selbst bleibt jedoch unangetastet. Zum 1. Juli 2027 soll die Anpassung wieder nach dem regulären Verfahren erfolgen.
Das ist der Punkt: Wer jetzt von einem dauerhaften Verzicht spricht, erzählt nur die halbe Geschichte. Es wurde kein Automat abgeschaltet. Es wurde für ein Jahr die Pausentaste gedrückt.
Gesichert
- 11.833,47 € monatliche steuerpflichtige Entschädigung.
- 5.467,27 € monatliche steuerfreie Kostenpauschale.
- bis 12.000 € Sachleistungen pro Jahr.
- 27.396 € monatliches Mitarbeiterbudget.
- 2027 soll die reguläre Diätenanpassung wieder greifen.
REFLAK sagt
Nicht alles ist Gehalt. Aber „nicht auf dem Privatkonto“ bedeutet nicht „kostet den Steuerzahler nichts“.
Personal, Büro, IT, Reisen und Sachmittel sind legitime Bestandteile parlamentarischer Arbeit. Genau deshalb müssen sie als öffentliche Kosten sichtbar bleiben.
11.833,47 Euro sind nur der Anfang der Rechnung
Die Diät ist das persönliche, steuerpflichtige Einkommen des Abgeordneten. Daneben steht seit Januar 2026 eine steuerfreie Kostenpauschale von 5.467,27 Euro monatlich. Sie soll unter anderem Wahlkreisbüro, Zweitwohnung in Berlin und weitere mandatsbedingte Aufwendungen abdecken.
Rechnerisch sind das 17.300,74 Euro im Monat, die aus zwei völlig unterschiedlichen Töpfen an den Mandatsträger fließen. Wer daraus ein „Gehalt“ macht, rechnet falsch. Wer die Kostenpauschale deshalb aus der öffentlichen Kostenbetrachtung streicht, rechnet aber genauso falsch.
Das ist keine Wortklauberei. Die Frage lautet nicht nur: Was verdient ein Abgeordneter? Die zweite Frage lautet: Was finanziert der Steuerzahler für ein Mandat? Das sind zwei verschiedene Rechnungen.
Bis zu 12.000 Euro für Sachmittel: Kein Bargeld, trotzdem Steuergeld
Für Büro- und Geschäftsbedarf sowie Kommunikationsgeräte steht jedem Abgeordneten ein jährlicher Höchstbetrag von 12.000 Euro zur Verfügung. Das Geld wird nicht einfach überwiesen. Abgerechnet werden können beispielsweise IT, Mobiltelefone, Fachliteratur oder Telekommunikationskosten.
Juristisch und journalistisch muss man deshalb sauber bleiben: Das ist kein zusätzliches Einkommen. Aber die häufige Beschwichtigung „wird ja nicht ausgezahlt“ beantwortet die Kostenfrage nicht. Bezahlt wird trotzdem. Nur eben direkt aus dem öffentlichen Haushalt.
27.396 Euro Mitarbeiterbudget im Monat: Nicht privat, aber öffentlich finanziert
Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen pro Abgeordnetem derzeit bis zu 27.396 Euro monatlich zur Verfügung. Die Bundestagsverwaltung zahlt die Gehälter direkt. Der Abgeordnete kann das Budget also nicht als persönliches Einkommen einstreichen.
Auch hier gilt: Das ist sachlich notwendig zu trennen, aber politisch nicht unsichtbar. 27.396 Euro pro Monat und Mandat sind Bestandteil der Kosten parlamentarischer Arbeit. Bei 630 Sitzen liegt allein der theoretische monatliche Budgetrahmen für Mitarbeiter bei mehr als 17 Millionen Euro. Tatsächliche Ausschöpfung und individuelle Beschäftigung können davon abweichen.
Büro, Bahn, Flüge, Fahrdienst: Das Mandat endet nicht bei der Diät
Hinzu kommen Büroausstattung am Bundestag, Bahnfreifahrt, mandatsbedingte Inlandsflüge und die Mitbenutzung des Fahrdienstes im Berliner Stadtgebiet. Auch diese Leistungen sind kein privates Gehalt. Sie sind jedoch Teil der öffentlich finanzierten Infrastruktur eines Bundestagsmandats.
Genau deshalb greift die reine Debatte über 11.833,47 Euro zu kurz. Der Staat finanziert nicht nur den Lebensunterhalt des Mandatsträgers, sondern ein komplettes Arbeitsumfeld. Das kann sachlich gerechtfertigt sein. Es muss aber vollständig benannt werden, wenn gleichzeitig mit Sparzwängen argumentiert wird.
Und das Geld „in die Welt“?
Auch dieser Punkt gehört in die Debatte, aber nicht mit falschen Zahlen. Deutschland gibt weiterhin Milliarden für internationale Zusammenarbeit aus. Der BMZ-Haushalt liegt 2026 bei rund 10,06 Milliarden Euro. Wer daraus jedoch „immer mehr Geld ins Ausland“ macht, überzieht die Fakten: Der entsprechende Ausgabenbereich liegt 2026 etwas unter dem Niveau von 2025.
Die belastbare Kritik ist eine andere: Trotz Sparappellen und hoher Kreditaufnahme entscheidet der Bund weiterhin über milliardenschwere internationale, sicherheitspolitische und innenpolitische Prioritäten. Das ist Politik. Und Politik bedeutet Auswahl. Deshalb darf auch die Finanzierung des eigenen Parlaments nicht aus dieser Prioritätendebatte herausgenommen werden.
REFLAK wird nicht glaubwürdiger, wenn wir eine sinkende Position als steigende verkaufen. REFLAK wird glaubwürdiger, wenn wir sagen: Milliarden fließen weiter, während gleichzeitig an anderer Stelle Verzicht verlangt wird. Dann muss jede dieser Prioritäten begründet werden.
Das stärkste Gegenargument zur Automatik ist zugleich ihr bester Schutz
Die automatische Kopplung an den Nominallohnindex hat einen nachvollziehbaren Zweck: Abgeordnete sollen nicht jedes Jahr öffentlich über eine konkrete Erhöhung ihrer eigenen Bezüge abstimmen müssen. Die Indexierung orientiert sich an der Lohnentwicklung und soll die Entscheidung entpolitisieren.
Das ist ein ernstzunehmendes Gegenargument. Es beantwortet aber nicht die Frage, warum die Automatik nach einem einzigen symbolischen Aussetzungsjahr unverändert zurückkehren soll, obwohl genau dieselbe angespannte Haushaltslage als Begründung für den Verzicht herangezogen wurde.
REFLAK meint: Wer Sparen predigt, darf sich selbst nicht aus der Rechnung nehmen
Der Bundestag verkauft 2026 ein Signal. Das Signal lautet: Wir erhöhen unsere Entschädigung in diesem Jahr nicht. Fair. Aber eben auch nicht mehr.
Eine strukturelle Konsequenz gibt es nicht. Die automatische Anpassung bleibt. Kostenpauschale, Sachmittel, Mitarbeiterbudget, Reisen, Büro und Altersversorgung bleiben Teil des öffentlich finanzierten Mandatssystems. Das ist nicht automatisch skandalös. Aber es ist auch nicht kostenlos, nur weil ein Teil der Rechnung nicht auf dem Privatkonto eines Abgeordneten landet.
Wenn Bürger hören, der Staat müsse sparen, wenn Kommunen Haushalte zusammenstreichen, wenn Förderungen geprüft, Leistungen gedeckelt und neue Kredite aufgenommen werden, dann reicht bei den eigenen politischen Kosten kein einmaliger symbolischer Verzicht.
Die richtige Frage lautet deshalb nicht: Sind 11.833,47 Euro zu viel oder zu wenig? Die richtige Frage lautet: Warum gilt bei den eigenen Abgeordnetenbezügen ein Automatismus, während Sparen, Priorisieren und Verzicht für andere Teile des Haushalts als Daueraufgabe verkauft werden?
Fakten und Meinung getrennt
Die Beträge, das Anpassungsverfahren und die Haushaltszahlen stammen aus Primärquellen des Bundestages, des Bundesfinanzministeriums, der Bundesregierung und des BMZ. Die politische Bewertung in diesem Beitrag ist als REFLAK-Einordnung kenntlich gemacht.